KLASSE BF 17 (BEGLEITETES FAHREN MIT 17)

Was man mit der Klasse BF 17 fahren darf

  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
  • Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 17 Jahre*
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: L und AM
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
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*17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Regional unterschiedlich kann der Antrag auch in der Fahrschule eingereicht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

ERFORDERLICHE ANTRAGSUNTERLAGEN

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung) eventuell bereits vorhandener Führerschein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
  • Antrag auf Begleitetes Fahren sowie die Beiblätter für alle Begleitpersonen
  • Kopien der Personalausweise aller Begleitpersonen
  • Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen (Vor- und Rückseite)
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

DIE THEORETISCHE MINDESTAUSBILDUNG

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

  • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstande
  • Eine Sicherheitskontrolle im Sinne der Prüfungsrichtlinie

Grundausbildung und 5 ÜL / 4 AB / 3 NF

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

ÜL: Schulung auf Bundes­ oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)

AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens 1 Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)

NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“, zusätzlich zu den ÜL­ und AB­ Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes­ oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

Kosten

Grundbetrag 699,00€ Einmalig
beinhaltet: 14 Lektionen und Officepauschale
Übungsstunde 69,50€ je 45 Min.
Überland 69,50€ je 45 Min., 5 von 12 Pflichtstunden
Autobahn 69,50€ je 45 Min., 4 von 12 Pflichtstunden
Nachtfahrt 69,50€ je 45 Min., 3 von 12 Pflichtstunden
Vorstellung zur Theorieprüfung 149,00€  
Vorstellung zur Praxisprüfung 249,00€  
Unterweisung am Fahrzeug 69,50€  
Lehrmittel 109,00 € Beinhaltet: iOS/Android-App und Buch
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