KLASSE BE (ANHÄNGER MIT MAX. 3,5 T)

Was man mit der Klasse BE fahren darf

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Hierbei ist die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination nicht begrenzt.

Das ist zum Beispiel:

  • ein Pkw oder leichten Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre*
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: -
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
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* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahr­erlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Regional unterschiedlich kann der Antrag auch in der Fahrschule gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

ERFORDERLICHE ANTRAGSUNTERLAGEN

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand;
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung) eventuell bereits vorhandener Führerschein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

DIE THEORETISCHE MINDESTAUSBILDUNG

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorge­schrieben.

DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungs­
  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durch­führung der Fahraufgaben
  • Eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel

Grundausbildung und 5 ÜL / 4 AB / 3 NF

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

ÜL: Schulung auf Bundes­ oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)

AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens 1 Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)

NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“, zusätzlich zu den ÜL­ und AB­ Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes­ oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

Kosten

Grundbetrag 699,00€ Einmalig zur Anmeldung
Übungsstunde 69,50€ je 45 min.
Überland 69,50€ 3 von 5 Pflichtstunden
je 45 Minuten
Autobahn 69,50€ 1 von 5 Pflichtstunden
je 45 Minuten
Nachtfahrt 69,50 € 1 von 5 Pflichtstunden
je 45 Minuten
Vorstellung zur Theorieprüfung -  
Vorstellung zur Praxisprüfung 249,00€  
Unterweisung am Fahrzeug 69,50€  
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