KLASSE B
Was man mit der Klasse B fahren darf
- Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
- Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
- Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, jedoch erst ab 21 Jahre.
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: | 18 Jahre, 21 Jahre* |
Befristung der Fahrerlaubnis: | keine Befristung |
Befristung der Führerscheinkarte: | 15 Jahre |
Einschluss der Klassen: | L und AM |
Ärztliche Untersuchung: | nein, nur Sehtest |
* 21 Jahre für das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, aber nur im Inland
Zeitpunkt der Antragstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Regional unterschiedlich kann der Antrag auch in der Fahrschule eingereicht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Erforderliche Antragsunterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
- Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung) eventuell bereits vorhandener Führerschein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
- Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,
- eine Sicherheitskontrolle im Sinne der Prüfungsrichtlinie
Kosten
Grundbetrag | 499,00€ | Einmalig beinhaltet: 14 Lektionen, Office Pauschale und wir schenken euch den Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild! |
Übungsstunde | 69,50€ | je 45 Min. |
Überland | 69,50€ | je 45 Min., 5 von 12 Pflichtstunden |
Autobahn | 69,50€ | je 45 Min., 4 von 12 Pflichtstunden |
Nachtfahrt | 69,50€ | je 45 Min., 3 von 12 Pflichtstunden |
Vorstellung zur Theorieprüfung | 149,00€ | |
Vorstellung zur Praxisprüfung | 249,00€ | |
Unterweisung am Fahrzeug | 69,50€ | |
Lehrmittel | 109,00€ | Beinhaltet: iOS/Android-App und Buch |