KLASSE B

Was man mit der Klasse B fahren darf

  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
  • Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, jedoch erst ab 21 Jahre.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, 21 Jahre*
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: L und AM
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
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* 21 Jahre für das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, aber nur im Inland

Zeitpunkt der Antragstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Regional unterschiedlich kann der Antrag auch in der Fahrschule eingereicht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

Erforderliche Antragsunterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung) eventuell bereits vorhandener Führerschein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

  • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,
  • eine Sicherheitskontrolle im Sinne der Prüfungsrichtlinie

Kosten

Grundbetrag 499,00€ Einmalig
beinhaltet: 14 Lektionen, Office Pauschale und wir schenken euch den Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild!
Übungsstunde 69,50€ je 45 Min.
Überland 69,50€ je 45 Min., 5 von 12 Pflichtstunden
Autobahn 69,50€ je 45 Min., 4 von 12 Pflichtstunden
Nachtfahrt 69,50€ je 45 Min., 3 von 12 Pflichtstunden
Vorstellung zur Theorieprüfung 149,00€  
Vorstellung zur Praxisprüfung 249,00€  
Unterweisung am Fahrzeug 69,50€  
Lehrmittel 109,00€ Beinhaltet: iOS/Android-App und Buch
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