KLASSE A2

Was man mit der Klasse A2 fahren darf

Mit der Führerscheinklasse A2 dürfen Sie mittelschwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Leistung von 35 kW fahren. Die Klasse A2 ermöglicht damit das Fahren von Motorrädern, die stärker als A1, aber noch nicht so leistungsstark wie Klasse A sind. Auch der Aufstieg auf leistungsstärkere Motorräder der Klasse A ist nach Vorbesitz der A2 und Einhaltung der Altersgrenze möglich.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: A1 und AM
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
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Führerscheinklasse A2 – Antrag, Theorie und Praxis

  • Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 18 Jahre
  • Wer von A1 auf A2 aufsteigen möchte, kann dies nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A1 tun, das Mindestalter beträgt 18 Jahre

Zeitpunkt der Antragstellung

  • Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

Erforderliche Antragsunterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
  • Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (entfällt bei Erweiterung)
  • Eventuell bereits vorhandene Führerscheinunterlagen oder eine Bestätigung der Fahrschule
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

Theoretische Mindestausbildung

  • Bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten

Praktische Mindestausbildung

  • Grundausbildung auf dem Motorrad, Erlernen der Fahrzeugbedienungen, Anfahren, Bremsen, Kurventechnik, Abbiegen und Fahrübungen im realen Straßenverkehr
  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
  • Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs im Sinne der Prüfungsrichtlinie
Grundbetrag 499,00€ Einmalig
beinhaltet: 16 Lektionen + Office Pauschale!
Übungsstunde 72,50€ je 45 Min.
Überland 72,50€ je 45 Min., 5 von 12 Pflichtstunden
Autobahn 72,50€ je 45 Min., 4 von 12 Pflichtstunden
Nachtfahrt 72,50€ je 45 Min., 3 von 12 Pflichtstunden
Vorstellung zur Theorieprüfung 149,00€  
Vorstellung zur Praxisprüfung 249,00€  
Unterweisung am Fahrzeug 72,50€  
Lehrmittel 109,00€ Beinhaltet: iOS/Android-App und Buch
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