KLASSE A (UNBESCHRÄNKT)
Was man mit der Klasse A fahren darf
Mit der Führerscheinklasse A dürfen Sie Krafträder und Motorräder fahren, auch mit Beiwagen, deren Hubraum mehr als 50 cm³ beträgt oder deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h beträgt. Die Klasse A umfasst dabei Motorräder ohne Leistungsbeschränkung, sodass sowohl leichte als auch leistungsstarke Maschinen gefahren werden dürfen. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW dürfen im Inland gefahren werden, wobei hierfür die jeweiligen Altersgrenzen zu beachten sind.
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: | Direkteinstieg 24 Jahre Aufstieg 20 Jahre |
Befristung der Fahrerlaubnis: | keine Befristung |
Befristung der Führerscheinkarte: | 15 Jahre |
Einschluss der Klassen: | A2, A1 und AM |
Ärztliche Untersuchung: | nein, nur Sehtest |
Führerscheinklasse A – Antrag, Theorie und Praxis
- 24 Jahre Mindestalter für den Direkteinstieg oder 20 Jahre beim Aufstieg von der Klasse A2
- 21 Jahre für das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, nur im Inland
Zeitpunkt der Antragstellung
- Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Erforderliche Antragsunterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
- Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (entfällt bei Erweiterung)
- Eventuell bereits vorhandene Führerscheinunterlagen oder eine Bestätigung der Fahrschule
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Theoretische Mindestausbildung
- Bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten
Praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung auf dem Motorrad, Erlernen der Fahrzeugbedienungen, Anfahren, Bremsen, Kurventechnik, Abbiegen und Fahrübungen im realen Straßenverkehr
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs im Sinne der Prüfungsrichtlinie
Grundbetrag | 499,00€ | Einmalig beinhaltet: 16 Lektionen + Office Pauschale! |
Übungsstunde | 72,50€ | je 45 Min. |
Überland | 72,50€ | je 45 Min., 5 von 12 Pflichtstunden |
Autobahn | 72,50€ | je 45 Min., 4 von 12 Pflichtstunden |
Nachtfahrt | 72,50€ | je 45 Min., 3 von 12 Pflichtstunden |
Vorstellung zur Theorieprüfung | 149,00€ | |
Vorstellung zur Praxisprüfung | 249,00€ | |
Unterweisung am Fahrzeug | 72,50€ | |
Lehrmittel | 109,00€ | Beinhaltet: iOS/Android-App und Buch |